Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die zum ersten Mal kategorisieren: Sie bauen, kaufen oder renovieren ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung auf Krk und möchten wissen, was geklärt sein muss, bevor Sie den Antrag einreichen.
Die Formulare, Anhang II und die Kontaktdaten des Amtes in Krk finden Sie nicht hier, sondern in unserem Leitfaden Kategorisierung von Apartments und Ferienhäusern auf Krk: Voraussetzungen, Formulare und Kontakte. Hier geht es um die Fragen, die vor dem Formular kommen: Kann das Gebäude überhaupt kategorisiert werden, handelt es sich um ein "neues" oder ein "bestehendes" Objekt, auf wen lautet die Genehmigung, was kostet es und was ändert sich mit dem neuen Gastgewerbegesetz.
GebäudeunterlagenNutzungsgenehmigung oder ein gleichgestelltes Dokument. Ohne sie gibt es keine Genehmigung.
Neu oder bestehendDas Baujahr entscheidet, welche Mindestflächen für Ihr Objekt gelten.
Auf wen sie lautetEigentümer, Miteigentümer, Familie, Firma oder Gewerbe, Staatsangehörigkeit.
Einheiten und BettenMessen Sie die Nettoflächen, bevor Sie Bettenzahl und Kategorie festlegen.
MehrfamilienhausEine Wohnung im Mehrfamilienhaus braucht vor dem Antrag die schriftliche Zustimmung der Miteigentümer.
1. Hat das Gebäude einen Nutzungsnachweis
Das ist die erste Frage, noch vor Flächen, Sternen und Ausstattung. Das Gastgewerbegesetz (Art. 34 Abs. 2) verlangt, dass das Gebäude die Voraussetzungen der Bauvorschriften erfüllt, ohne die keine Genehmigung erteilt werden kann, und das neue Baugesetz (Amtsblatt 155/25, in Kraft seit 1. Januar 2026) bestimmt in Art. 94, dass ein fertiggestelltes Gebäude erst genutzt und eine Genehmigung für eine Tätigkeit darin erst erteilt werden darf, nachdem die Baubehörde die Nutzungsgenehmigung (uporabna dozvola) erteilt hat.
Die Nutzungsgenehmigung ist nicht das einzige anerkannte Dokument. Nach Art. 131 des neuen Baugesetzes gelten als Nutzungsgenehmigung auch:
- Nutzungsgenehmigungen nach dem früheren Baugesetz, einschließlich jener für Gebäude, die vor dem 15. Februar 1968 und vor dem 19. Juni 1991 errichtet wurden,
- der Bescheid über den Bestand (rješenje o izvedenom stanju) aus dem Legalisierungsverfahren und die Bestandsbestätigung,
- eine rechtskräftige Baugenehmigung oder ein gleichwertiger Akt, erteilt vor dem 19. Juni 1991, mit Bestätigung der Bauinspektion, dass kein Verfahren anhängig ist,
- eine Bescheinigung, dass das Gebäude vor dem 15. Februar 1968 errichtet bzw. erfasst wurde,
- die Bestätigung der Verwaltungsbehörde, dass ihr der Abschlussbericht des Bauaufsichtsingenieurs vorgelegt wurde.
Die Formulare 17 und 12 der Gespanschaft verlangen weiterhin den "Nachweis der Nutzbarkeit des Gebäudes gemäß Art. 175 des Baugesetzes". Das ist die Nummerierung des alten Gesetzes; der Inhalt ist gleich geblieben, die Liste der anerkannten Dokumente steht jetzt in Art. 131. Wenn Sie eines der oben genannten Dokumente haben, haben Sie den Nutzungsnachweis.
Was, wenn es keinen Nachweis gibt? Das Kategorisierungsverfahren kann nicht abgeschlossen werden, solange der Status des Gebäudes bei der Baubehörde nicht geklärt ist. Vorläufige Genehmigungen für Objekte im Legalisierungsverfahren lassen sich nicht als neue Option beantragen: Nach dem Entwurf des neuen Gastgewerbegesetzes (Art. 88) dürfen nur jene auf Basis einer vorläufigen Genehmigung weiterarbeiten, die sie am Tag des Inkrafttretens bereits besitzen, und zwar längstens bis zum 31. Dezember 2030.
Praktischer Rat beim Kauf: Verlangen Sie die Nutzungsgenehmigung oder eines der Ersatzdokumente vor der Unterzeichnung des Vorvertrags, nicht danach. Hat der Verkäufer keines, fragen Sie nach dem Grund. Ein ohne Genehmigung aufgestocktes Geschoss oder eine verglaste Terrasse sind kein Schönheitsfehler, sondern ein Grund, den Kategorisierungsantrag zurückzuweisen.
2. Neues oder bestehendes Objekt: warum das über die Flächen entscheidet
Die Verordnung über die Einstufung und Kategorisierung von Objekten, in denen Beherbergungsleistungen im Haushalt erbracht werden (Amtsblatt 9/16, 54/16, 61/16, 69/17 und 120/19), unterscheidet in Art. 4 zwischen bestehenden und neuen Objekten. Ein Objekt gilt als bestehend wenn es eine von drei Bedingungen erfüllt:
- es hat oder hatte eine Genehmigung für Art und Kategorie als bestehendes Objekt,
- das Gebäude wurde bis zum 31. Dezember 2007 errichtet, unabhängig von der Nutzung und späteren Umbauten, Anbauten oder Aufstockungen,
- das Objekt hat einen Legalisierungsakt für ein rechtswidrig errichtetes Gebäude.
Alles andere ist ein neues Objekt. In der Praxis: Ein Haus von 1995, das Sie 2025 renoviert haben, bleibt ein bestehendes Objekt. Ein 2019 gebautes Haus ist ein neues Objekt. Ein legalisiertes Haus gilt unabhängig vom Baujahr als bestehend.
Der Unterschied ist keine Formsache. Anhang II der Verordnung (Fassung aus Amtsblatt 54/16) schreibt für jede Kategorie getrennte Mindestflächen der Einheit für bestehende und für neue Objekte vor, und bei neuen Objekten muss die Einheit zusätzlich einen Vorraum haben. Beispiel für ein Ferienhaus, Spanne von der niedrigsten (zwei Sterne) bis zur höchsten Kategorie (fünf Sterne):
| Einheit Ferienhaus | Bestehendes Objekt | Neues Objekt |
|---|---|---|
| ein Schlafzimmer | 28,5 bis 48 m2 | 36 bis 51 m2 |
| zwei Schlafzimmer | 38,5 bis 71,5 m2 | 51 bis 79 m2 |
| drei Schlafzimmer | 50,5 bis 91,5 m2 | 63 bis 106 m2 |
| jedes weitere Schlafzimmer mit Bad | 13 bis 20 m2 | 15 bis 24 m2 |
Für eine Ferienwohnung sind die Zahlen niedriger (Einheit mit einem Schlafzimmer: bestehend 25,5 bis 45 m2, neu 33 bis 48 m2), und Treppen zählen nicht zur Fläche der Einheit. Die genauen Werte für Ihre Kategorie und Anzahl der Bäder finden Sie in Anhang II; der Link steht in den Quellen am Ende.
Die Betten folgen der Fläche, nicht umgekehrt. Nach Art. 11 der Verordnung dürfen in jedem Schlafzimmer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ein, zwei oder drei Betten stehen, wobei die Einheit für das dritte Bett um 3 m2 größer sein muss. Im Wohnraum dürfen zwei Zusatzbetten stehen, wenn es in den Schlafzimmern keine gibt; Zusatzbetten zählen nicht zur Kapazität, sondern werden nur in der Genehmigung angeführt. Wer ein neues Haus mit Vermietungsabsicht plant, sollte dem Architekten diese Zahlen zeigen, bevor die Wände gezeichnet werden.
3. Auf wen die Genehmigung lautet
Die Genehmigung lautet auf eine Person, nicht auf ein Haus. Nach Art. 34 des Gastgewerbegesetzes ist Antragsteller der Eigentümer des Objekts. Gibt es Miteigentümer, verlangt die Gespanschaft auch deren Zustimmung. Die Ausnahme ist die Familie: Ein Vermieter darf auch in einem Objekt vermieten, das seinem Ehegatten oder Lebensgefährten, eingetragenen Lebenspartner, Verwandten in gerader Linie oder Familienmitglied gehört, mit dessen schriftlicher Zustimmung. Der Entwurf des neuen Gesetzes (Art. 35 Abs. 3) beschränkt diese Ausnahme auf Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragene Lebenspartner und Eltern. Wenn die Genehmigung zum Beispiel auf Ihren Sohn oder Bruder lauten soll, während Sie Eigentümer sind, sollten Sie das klären, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Die zweite Frage ist, wer Sie sind: Privatperson, Firma oder Gewerbe, und welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
Natürliche Person (Privatperson). Staatsangehöriger Kroatiens, eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz. Bis zu 10 Zimmer bzw. 20 Betten, Zusatzbetten zählen nicht. Formular 17, Gebühr 9,29 EUR. Besteuerung in der Regel als Pauschalsteuer pro Bett.
Gastgewerbebetrieb. Bescheid über die Erfüllung der Voraussetzungen für Art und Kategorie, Formular 12, Gebühr 18,58 EUR, umfangreichere Unterlagen (Registerauszug, Atteste, bei Gebäuden über 400 m2 Bruttofläche eine Brandschutzstellungnahme). Keine Begrenzung auf 20 Betten, aber auch keine Pauschalsteuer.
Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht die Adresse. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können private Vermieter (Haushalt) sein. Staatsangehörige von Drittstaaten fallen nicht unter die gesetzliche Definition des Vermieters und gehen daher in der Regel über eine Firma oder ein Gewerbe. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden Vermietung für ausländische Eigentümer.
Wohnung im Mehrfamilienhaus. Das Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden (Amtsblatt 152/24, Art. 34) verlangt die vorherige schriftliche Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Miteigentümer und zusätzlich zwingend die Zustimmung aller Miteigentümer, deren Wände, Böden oder Decken an Ihre Wohnung grenzen. Die Zustimmung wird für mindestens fünf Jahre erteilt. Die Gespanschaft verlangt den Beschluss des Hausverwalters über diese Zustimmung als Anlage zum Antrag, für Haushalte ebenso wie für Firmen. Der Entwurf des neuen Gastgewerbegesetzes geht einen Schritt weiter: Firmen und Gewerbetreibende würden keine neuen Genehmigungen mehr für Zimmer und Ferienwohnungen in Mehrfamilien- und Wohn- und Geschäftshäusern erhalten (Art. 21 Abs. 2), und bestehende Genehmigungen dieser Art müssten innerhalb von zehn Jahren angepasst werden (Art. 86). Ferienhäuser sind davon nicht betroffen.
4. Was es kostet und wie lange es dauert
Das Verfahren selbst ist günstig. Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung im Haushalt beträgt 9,29 EUR (Verordnung über den Tarif der Verwaltungsgebühren, Amtsblatt 156/22, Tarifnr. 14 Pkt. 3.a; derselbe Betrag steht auf Formular 17 der Gespanschaft). Für Firmen und Gewerbe beträgt die Gebühr für Zimmer, Ferienwohnung, Studio-Apartment oder Ferienhaus 18,58 EUR (Tarifnr. 14 Pkt. 2.c, Formular 12). Sie wird an den Staatshaushalt gezahlt; die Zahlungsdaten stehen auf den Formularen. Die alte Verordnung sah vor, dass der Vermieter auch die Kosten der Kommission (Tagegelder, Fahrtkosten) trägt, doch diese Bestimmung wurde 2017 gestrichen (Amtsblatt 69/17).
Die eigentlichen Kosten liegen vor dem Antrag: Nutzungsgenehmigung oder Legalisierung, falls sie fehlen, ein Architekt für den Grundriss mit Flächen, die vorgeschriebene Tafel mit Art und Kategorie, die Sie nach der Genehmigung bei einem zugelassenen Hersteller bestellen, sowie die Ausstattung nach Anhang II für die angestrebte Kategorie.
Zur Dauer: Das Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Art. 101) gibt dem Sachbearbeiter 30 Tage für einen Bescheid ohne Ermittlungsverfahren bzw. 60 Tage, wenn ein Ermittlungsverfahren geführt wird, gerechnet ab dem vollständigen Antrag. Die Kategorisierung umfasst eine Besichtigung durch die Kommission, daher ist der zweite Rahmen der realistische. Die Frist läuft ab dem vollständigen Antrag: Fehlt die Zustimmung des Hausverwalters oder hat die Skizze keine Flächenangaben, läuft die Frist nicht. Art. 28 der Verordnung sagt ausdrücklich, dass der Antrag gestellt wird, wenn das Objekt für den Gästeempfang bereit ist. Reichen Sie ihn ein, wenn Betten, Küche und Bad fertig sind, nicht wenn "nur noch die Möbel kommen müssen". Wer die Sommersaison anpeilt, ist mit einem Antrag im Frühjahr spät dran; in den Wintermonaten hat das Amt weniger Fälle.
5. Was das neue Gastgewerbegesetz bringt
Stand 3. November 2026: Der endgültige Gesetzentwurf (P.Z.E. Nr. 315) wurde am 21. Oktober 2026 dem Parlament zugeleitet und steht auf der Tagesordnung der Sitzung, die am 10. November 2026 beginnt. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Nachfolgend die Bestimmungen des endgültigen Entwurfs; wir aktualisieren den Artikel, sobald das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Für jemanden, der gerade in die Kategorisierung einsteigt, ändert der Entwurf fünf Dinge:
- Neukategorisierung alle zehn Jahre. Die zuständige Behörde prüft von Amts wegen erneut, ob die Voraussetzungen für Art und Kategorie erfüllt sind (Art. 38). Erfüllt das Objekt die Voraussetzungen nicht mehr, wird eine niedrigere Kategorie festgelegt oder die Genehmigung aufgehoben, und die Kosten trägt dann der Vermieter.
- Neue Genehmigungen für alle bestehenden Vermieter. Wer am Tag des Inkrafttretens auf Basis einer Genehmigung im Haushalt vermietet, muss eine neue Genehmigung einholen: innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten der neuen Verordnung, wenn die Genehmigung bis zum 31. Dezember 2015 erteilt wurde, bzw. innerhalb von zehn Jahren, wenn sie ab dem 1. Januar 2016 erteilt wurde (Art. 80). Die Zehnjahresfrist bis zur nächsten Neukategorisierung läuft ab dieser neuen Genehmigung.
- Ein Jahr Wartezeit nach der Abmeldung. Wer die Vermietung abmeldet, kann eine neue Genehmigung für dasselbe Objekt erst nach Ablauf eines Jahres ab der Aufhebung erhalten (Art. 35 Abs. 4). Die Abmeldung "über den Winter", um die Pauschalsteuer zu sparen, wird damit zu einer teuren Entscheidung.
- Registrierungsnummer ab 1. Mai 2027 Für Inserate auf Plattformen wird eine Registrierungsnummer über das System eTurizam benötigt, zusammen mit einer Kopie der Genehmigung (Art. 46). Die Kategorisierungsgenehmigung ist Voraussetzung, daher lohnt es sich, sie vor diesem Datum zu haben. Einzelheiten in unserem Artikel Kroatien: Registrierungsnummer für Ferienvermietung ab Mai 2027
- Firmen und Gewerbe in Wohngebäuden erhalten keine Genehmigungen mehr für Zimmer und Ferienwohnungen; Ferienhäuser bleiben möglich (Art. 21 Abs. 2).
Der Entwurf führt auch den Status des "domaćin" (ansässiger Gastgeber) ein (Art. 30): ein Vermieter mit gemeldetem Wohnsitz in der Gespanschaft, in der das Objekt liegt, sofern er nicht in einem Mehrfamilienhaus vermietet. Welche steuerlichen Vorteile der ansässige Gastgeber haben wird, regeln andere Vorschriften; darüber berichten wir gesondert. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, und bis zur neuen Verordnung bleibt die bestehende Verordnung mit Anhang II in Kraft (Art. 89).
6. Die häufigsten Fehler bei neuen Objekten
- Kauf ohne Prüfung des Nutzungsnachweises. Der Käufer sieht ein schönes Haus und einen Grundbuchauszug und erfährt erst nach dem Kauf, dass ein Geschoss ohne Genehmigung aufgestockt wurde. Der Grundbuchauszug belegt das Eigentum, nicht die Rechtmäßigkeit des Gebäudes.
- Bettenzahl nach dem Inserat statt nach der Fläche. "6+2" verkauft sich auf den Plattformen gut, doch die Genehmigung legt die Kapazität nach den Einheiten aus Anhang II fest. Die Kommission misst nach; die Differenz endet als niedrigere Kategorie oder mit weniger Betten, als Sie bereits verkauft haben.
- Neues Objekt nach den Maßen für ein bestehendes geplant. Ein nach 2007 gebautes Haus muss einen Vorraum und größere Einheiten haben. Ist das in der Planungsphase nicht bekannt, lässt es sich später ohne Abriss von Wänden nicht mehr nachholen.
- Wohnung im Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Miteigentümer. Der Antrag wird zurückgewiesen, und die Zustimmung der Nachbarn lässt sich nicht erzwingen. Fragen Sie die Nachbarn vor dem Kauf einer Wohnung zur Vermietung, nicht danach.
- Inserieren vor der Genehmigung. Ein Inserat auf einer Plattform, die Annahme von Buchungen und die Anmeldung von Gästen vor der Genehmigung sind keine "Saisonvorbereitung", sondern unregistrierte Erbringung von Leistungen. Wie das bei einer Kontrolle aussieht, beschreiben wir im Artikel über die Tourismusinspektion.
- Genehmigung auf ein Familienmitglied "vorläufig". Lautet die Genehmigung auf einen Elternteil und werden Sie das Haus erben, kann der Erbe nach dem Entwurf des neuen Gesetzes mit derselben Genehmigung weitermachen, allerdings nur einmal ohne erneute Prüfung der Voraussetzungen (Art. 37). Überlegen Sie im Voraus, auf wen die Genehmigung langfristig lauten soll.
Bereit für den Antrag?
Wenn Gebäudeunterlagen, Flächen und Antragsteller geklärt sind, folgen die Formulare der Gespanschaft, Anhang II und die Kontaktdaten des Amtes in Krk. All das, zusammen mit den häufigsten Fragen zum Verfahren selbst, finden Sie in unserem Basisleitfaden.
Kategorisierung: Voraussetzungen, Formulare und KontakteHäufige Fragen
Kann ein Haus ohne Nutzungsgenehmigung kategorisiert werden?
Ja, wenn ein Dokument vorliegt, das nach Art. 131 des Baugesetzes (Amtsblatt 155/25) als Nutzungsgenehmigung gilt: der Bescheid über den Bestand aus der Legalisierung, eine vor dem 19. Juni 1991 erteilte Baugenehmigung mit Bestätigung der Bauinspektion, eine Bescheinigung, dass das Gebäude vor dem 15. Februar 1968 errichtet wurde, und Ähnliches. Ohne ein solches Dokument kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden.
Auf wen soll die Kategorisierungsgenehmigung lauten?
Auf den Eigentümer des Objekts, der Staatsangehöriger Kroatiens, eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz ist, oder auf eine Firma bzw. ein Gewerbe mit Nutzungsrecht am Objekt. Ausnahmsweise kann sie mit schriftlicher Zustimmung auf den Ehegatten oder Lebensgefährten, eingetragenen Lebenspartner, Verwandten in gerader Linie oder ein Familienmitglied des Eigentümers lauten; der Entwurf des neuen Gesetzes beschränkt diese Ausnahme auf Ehegatten, Partner und Eltern.
Welche Unterlagen braucht man für die Kategorisierung eines Ferienhauses?
Für den Haushalt (Formular 17): Kopie des Personalausweises, Grundbuchauszug nicht älter als sechs Monate mit Zustimmung der Miteigentümer, falls vorhanden, Nutzungsnachweis des Gebäudes, bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus der Beschluss des Hausverwalters über die Zustimmung der Miteigentümer, Grundriss des Objekts mit Flächenangaben (darf handgezeichnet sein) und Nachweis der Zahlung der Gebühr von 9,29 EUR. Die Links zu den Formularen stehen im Basisleitfaden.
Was kostet die Kategorisierung einer Ferienwohnung?
Die Verwaltungsgebühr beträgt 9,29 EUR für den Haushalt bzw. 18,58 EUR für Firmen und Gewerbe. Die übrigen Kosten (Tafel, Grundriss, Ausstattung nach Anhang II) hängen vom Objekt ab.
Wie lange dauert das Kategorisierungsverfahren?
Das Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren sieht eine Frist von 30 bzw. 60 Tagen ab dem vollständigen Antrag vor. In der Praxis hängt es von der Vollständigkeit der Unterlagen ab und davon, wie lange die Kommission bis zur Besichtigung braucht. Der Antrag wird gestellt, wenn das Objekt für Gäste bereit ist.
Was ist die Neukategorisierung und wann ist sie Pflicht?
Die Neukategorisierung ist eine erneute Festlegung von Art und Kategorie desselben Objekts. Sie beantragen sie selbst, wenn Sie mehr oder weniger Sterne möchten oder sich das Objekt verändert hat. Nach dem Entwurf des neuen Gastgewerbegesetzes führt die zuständige Behörde sie alle zehn Jahre von Amts wegen durch, und alle bestehenden Vermieter müssen innerhalb von fünf oder zehn Jahren eine neue Genehmigung einholen, je nachdem, ob ihre Genehmigung vor oder ab 2016 erteilt wurde.
Welches Formular verwendet eine Gesellschaft?
Formular 12 der Gespanschaft, den Antrag auf Einstufung und Kategorisierung von Beherbergungsobjekten, mit einer Gebühr von 18,58 EUR. Dazu kommen der Handelsregisterauszug, der Nachweis des Nutzungsrechts an den Räumen, der Nutzungsnachweis, ein Grundriss mit Flächen und Atteste.
Quellen
- Kroatisches Parlament: Endgültiger Entwurf des Gastgewerbegesetzes, zweite Lesung, P.Z.E. Nr. 315 (21. 10. 2026)
- Gastgewerbegesetz (Amtsblatt 85/15 bis 152/24), konsolidierte Fassung
- Baugesetz (Amtsblatt 155/25), Art. 94 und 131
- Verordnung über die Einstufung und Kategorisierung von Objekten im Haushalt (Amtsblatt 9/16), Art. 4, 11 und 28
- Anhang II in der geltenden Fassung (Amtsblatt 54/16), Voraussetzungen für die Kategorien von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
- Verordnung über den Tarif der Verwaltungsgebühren (Amtsblatt 156/22), Tarifnr. 14
- Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden (Amtsblatt 152/24), Art. 34
- Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Amtsblatt 47/09, 110/21), Art. 101
- Gespanschaft Primorje-Gorski kotar, Verwaltungsabteilung für Tourismus, Unternehmertum und ländliche Entwicklung: Formulare 17 und 12