Der Tourismusverband der Insel Krk hat den Entwurf des Destinationsmanagementplans für die Insel Krk 2026 – 2029 samt Berechnung der Tragfähigkeit veröffentlicht. Das Dokument wurde gemeinsam mit der Stadt Krk und den Gemeinden Baška, Dobrinj, Malinska-Dubašnica, Omišalj, Punat und Vrbnik erarbeitet; die öffentliche Konsultation läuft bis zum 2. Dezember 2026. Auf den ersten Blick ist es nur ein weiteres Strategiepapier. Für Vermieter und Ferienhausbesitzer ist es mehr: Zum ersten Mal stehen an einer Stelle die Zahlen, die zeigen, wie stark die private Vermietung gewachsen ist und was die Gemeinden damit tun können.
Was der Plan feststellt
Das Fazit der Autoren ist deutlich: Krk ist eine reife Destination, die in vielen Bereichen die vertretbare Grenze ihrer Tragfähigkeit erreicht oder bereits überschritten hat. Der Verkehr ist bereits am Limit, während die Raumordnungspläne der Gemeinden weiterhin zusätzliche Bebauung zulassen, die die Nachhaltigkeit der Insel langfristig gefährden kann.
Unter den Bereichen, die laut Plan besondere Aufmerksamkeit erfordern, stehen die Struktur der Unterkunftskapazitäten und die Intensität des kommerziellen und nicht kommerziellen Tourismus an erster Stelle. Mit anderen Worten: wie viele Betten die Insel hat, in welchen Objekten und wie stark sie tatsächlich genutzt werden.
Zahlen, die man sich merken sollte
| Kennzahl (2025) | Insel Krk |
|---|---|
| Objekte in privater Vermietung | 5.736, durchschnittlich 5,4 Betten |
| Anteil der privaten Vermietung an der Gesamtkapazität | 53 % |
| Anteil der privaten Vermietung an den Übernachtungen | 44 % |
| Ferienhäuser und Ferienwohnungen (Immobiliensteuer 2024) | 16.991 |
| Nicht kommerzielle Übernachtungen in Ferienhäusern und Ferienwohnungen | 1,3 Millionen |
| Mögliche Neubebauung auf unbebauten Teilen der Siedlungen | 17.858 Wohneinheiten |
Die größte Kapazität in privater Vermietung haben Krk (25 % der Inselkapazität) und Malinska-Dubašnica (23 %), gefolgt von Baška (16 %) und Dobrinj (14 %). Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen, die nicht vermietet werden, ist die Reihenfolge anders: Malinska-Dubašnica hat rund 3.500 solcher Objekte mit 14.504 Betten, Dobrinj 2.300 und Krk 1.900.
Die Zahl, die das Problem am besten beschreibt: Betten in Ferienhäusern und Ferienwohnungen werden im Schnitt zwischen 12 Tagen pro Jahr in Krk und 38 Tagen in Dobrinj genutzt. Die Objekte stehen den größten Teil des Jahres leer, belasten aber Raum, Wasser, Strom und Verkehr in denselben sechs Wochen wie alle anderen.
Interessant sind auch die Daten zur Qualität. Drei-Sterne-Objekte machen 47 % der Inselkapazität aus, werden aber unterdurchschnittlich genutzt. Fünf-Sterne-Objekte haben einen um 25 % höheren Anteil an den Übernachtungen als an den Betten, Vier-Sterne-Objekte einen um 11 % höheren. Der Gast auf Krk wählt immer klarer das Bessere, während Durchschnittsunterkünfte am zahlreichsten sind.
Was die Gäste sagen
Der Plan enthält auch die Ergebnisse einer Gästebefragung. Die meisten Gäste kennen die Insel gut: 59 % waren in den letzten fünf Jahren mehrmals hier. Die Zufriedenheit mit dem Gesamtaufenthalt wurde als hoch bewertet, liegt aber unter dem Durchschnitt des Kvarner und des adriatischen Kroatiens. Mittlere Bewertungen erhielten das Preis-Leistungs-Verhältnis, die Unterkünfte, die Gastronomie, die Ausstattung der Strände, Veranstaltungen und das Angebot für Kinder. Am schlechtesten wurde der Verkehr in den Orten bewertet. Die Folge ist eine unterdurchschnittliche Bereitschaft der Gäste, Krk weiterzuempfehlen.
Begrenzung der Bebauung: Was der Plan tatsächlich vorschlägt
Dies ist der Teil, der die Eigentümer am meisten interessiert, und er sollte genau gelesen werden. Der Plan selbst führt kein Verbot und keine Beschränkung ein. Unter den Maßnahmen für alle Gemeinden steht die Maßnahme 1.4, “Räumlich ausgewogene Entwicklung der Unterkunftskapazitäten”, und die einzige Aktivität darunter lautet: Prüfung der Möglichkeiten, das Wachstum von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und touristischen Apartments zu begrenzen oder zu verlangsamen.
Es geht also um die Prüfung von Möglichkeiten, nicht um einen Beschluss. Der rechtliche Rahmen für einen Beschluss besteht jedoch. Nach dem Tourismusgesetz (Amtsblatt NN 156/23) kann der Stadt- oder Gemeinderat auf Grundlage des Destinationsmanagementplans und der Tragfähigkeitsberechnung einen Beschluss über Anzahl, Art und Kategorie der Beherbergungsobjekte sowie über die Unterkunftskapazitäten fassen, für einen Teil oder das gesamte Gemeindegebiet. Die Änderungen des Gastgewerbegesetzes vom Dezember 2024 (NN 152/2024) haben ergänzt, dass die zuständige Behörde Kategorisierungsbescheide im Einklang mit solchen Beschlüssen erteilt.
In der Praxis bedeutet das Folgendes: Sobald der Plan beschlossen ist, hat jeder Gemeinderat auf Krk ein Dokument, auf das er sich berufen kann, wenn er neue Kategorisierungen einschränken will, etwa in einzelnen Orten oder für bestimmte Objektarten. Ob das jemand tut, wann und in welcher Form, weiß derzeit niemand. Der Plan rechnet auch mit Wachstum: Im Szenario eines verstärkten Investoreninteresses sieht er rund 6.000 weitere Ferienhäuser und Ferienwohnungen vor, bei einem bisherigen Wachstum von 4,2 % pro Jahr.
Wer baut, kauft oder eine erste Kategorisierung plant, sollte das schon jetzt berücksichtigen. Was man über das Verfahren vor der Antragstellung wissen muss, haben wir in unserem Artikel über die Kategorisierung neuer Objektebeschrieben; ausländische Eigentümer finden weitere Informationen im Leitfaden für Nichtansässige.
Was der Plan Vermietern bietet
Es geht nicht nur um Beschränkungen. Der Plan sieht zehn Maßnahmen und 24 Aktivitäten vor, von denen mehrere die private Vermietung direkt betreffen: ein Schulungsprogramm für private Vermieter (Einrichtung, Instandhaltung, Zusatzangebote, Umgang mit Gästen, Vermarktung und Verkauf), die Förderung der Anpassung von Objekten an bestimmte Marktsegmente, umweltbewusste Praxis in den Unterkünften sowie die Entwicklung von Unterkünften in ländlichen Dörfern durch die Sanierung bestehender Gebäude. Hinzu kommen Maßnahmen für Verkehr und Parken, die größte Quelle des Ärgers für Gäste und Einheimische.
So reichen Sie bis zum 2. Dezember eine Stellungnahme ein
Der Planentwurf und die Konsultation sind auf dem Portal e-Savjetovanjageöffnet. Der vollständige Text kann ohne Anmeldung gelesen werden. Für eine Stellungnahme ist eine Anmeldung über das kroatische System e-Građani erforderlich; danach kann ein Kommentar zu einem einzelnen Kapitel oder zum gesamten Dokument abgegeben werden. Stellungnahmen von Vermietern sind vor allem zur Maßnahme 1.4 und zum Kapitel über die Unterkunftskapazitäten sinnvoll, da sich die Gemeinden später auf diese Teile berufen werden.
Ein Hinweis für alle, die das Dokument lesen: Die Tabelle mit der Bewertung der erreichten Tragfähigkeit je Gemeinde in Rot, Gelb und Grün ist im Entwurf als Bild veröffentlicht, sodass sich der Stand einer einzelnen Gemeinde aus dem Text nicht eindeutig ablesen lässt.
Redaktion Krk danas
Quellen
Entwurf des Destinationsmanagementplans für die Insel Krk 2026 – 2029 und Tragfähigkeitsberechnung, e-Savjetovanja (2. November 2026)
Tourismusgesetz (Amtsblatt NN 156/23)
Gesetz zur Änderung des Gastgewerbegesetzes (Amtsblatt NN 152/2024)