Objavljeno: Februar 12, 2026

Nichtansässige und Mehrwertsteuer in Kroatien, wie man Mehrwertsteuer zahlt und wie nicht bei der Vermietung von Unterkünften

Überblick über die steuerlichen Optionen für Nichtansässige, die in Kroatien Unterkünfte vermieten, EX Nummer, Zusammenarbeit mit einer kroatischen Agentur oder Eintritt in das Mehrwertsteuersystem, mit Erläuterung, wann Mehrwertsteuer zu zahlen ist und wann nicht.
Podijeli:

Ab dem 1. Januar 2025 haben sich die Regeln für Nichtansässige, die Unterkünfte in Kroatien vermieten, geändert.

Früher war die Situation einfach, aber ungünstig, fast alle Nichtansässigen mussten im Mehrwertsteuersystem in Kroatien sein.

Heute gibt es verschiedene Optionen, abhängig von der Art der Vermietung und der Höhe des Umsatzes.

Im Folgenden geben wir eine vereinfachte Erklärung, was das in der Praxis bedeutet.


Was sich ab dem 1. Januar 2025 geändert hat

Gemäß den Änderungen des Gesetzes über die Mehrwertsteuer werden Nichtansässige mit ansässigen Vermietern gleichgestellt, jedoch mit einer besonderen grenzüberschreitenden Regelung für kleine Steuerpflichtige.

Das bedeutet, dass ein Nichtansässiger nicht mehr automatisch in das Mehrwertsteuersystem in Kroatien eintreten muss, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Option 1: EX-Nummer, kleiner Steuerpflichtiger, ohne kroatische Mehrwertsteuer

Dies ist eine neue Möglichkeit ab dem Jahr 2025.

Wenn:

  • der gesamte Jahresumsatz innerhalb der EU 100.000 EUR nicht überschreitet
  • der Umsatz in Kroatien 60.000 EUR nicht überschreitet
  • Sie nicht bereits im Mehrwertsteuersystem in Ihrem Heimatstaat sind

können Sie den Status eines kleinen Steuerpflichtigen durch ein besonderes grenzüberschreitendes Verfahren beantragen.

Der Antrag wird im Heimatstaat eingereicht, und es wird eine individuelle Identifikationsnummer mit der Bezeichnung EX zugeteilt.

Nach Zuteilung der EX-Nummer:

  • zahlen Sie keine Mehrwertsteuer in Kroatien auf Beherbergungsleistungen
  • sind Sie nicht im kroatischen Mehrwertsteuersystem registriert
  • haben Sie die Verpflichtung zur vierteljährlichen Berichterstattung in Ihrem Staat

Dies ist administrativ die einfachste Lösung für kleinere Vermieter.

Das System wird über die Steuerverwaltung angewendet und ist mit den Regeln der Europäischen Union abgestimmt.


Option 2: Zusammenarbeit mit einer kroatischen Agentur, die die Mehrwertsteuerpflicht übernimmt

Wenn Sie nicht für die Mehrwertsteuer in Kroatien registriert sind und ausschließlich über eine kroatische Reiseagentur tätig sind, die in eigenem Namen handelt, dann:

  • haben Sie keine Verpflichtung zur Registrierung für die Mehrwertsteuer in Kroatien
  • übernimmt die Agentur die Berechnung der Mehrwertsteuer
  • ist der Verwaltungsaufwand minimal

Die Mehrwertsteuer von 13 Prozent wird über das Agenturmodell berechnet, aber Sie treten persönlich nicht in das kroatische Mehrwertsteuersystem ein.

Sie haben kein Recht auf Vorsteuerabzug, aber Sie haben auch keine monatlichen Mehrwertsteuererklärungen, Buchhaltung und zusätzlichen Verwaltungskosten.

Für einen großen Teil der Nichtansässigen ist dies eine praktische und stabile Lösung.


Option 3: Eintritt in das kroatische Mehrwertsteuersystem

Wenn:

  • Sie direkt an Gäste vermieten
  • Sie über ausländische Plattformen oder Agenturen tätig sind
  • Sie keine EX-Nummer haben
  • Sie den Schwellenwert von 60.000 EUR in Kroatien überschreiten

dann sind Sie verpflichtet, sich in Kroatien für Zwecke der Mehrwertsteuer zu registrieren.

Das bedeutet:

  • Berechnung von 13 Prozent Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen
  • Führung von Geschäftsbüchern
  • monatliche Mehrwertsteuererklärungen
  • Recht auf Vorsteuerabzug

Dies ist administrativ das anspruchsvollste Modell und funktioniert ähnlich wie die Führung eines Unternehmens in Kroatien.


Welche Option ist am günstigsten

Das hängt ab von:

  • der Höhe des Umsatzes
  • der Art der Werbung
  • der Struktur der Gäste
  • den Plänen für die Zukunft

Für kleinere Nichtansässige mit einem Umsatz unter den Schwellenwerten ist die EX-Nummer oft die einfachste Lösung.

Für diejenigen, die ein stabiles Modell ohne kroatische Buchhaltung und ohne Eintritt in das Mehrwertsteuersystem wünschen, ist die Zusammenarbeit mit einer kroatischen Agentur, die die Verpflichtung übernimmt, oft administrativ der ruhigste Weg.

Der Eintritt in das Mehrwertsteuersystem ist nur sinnvoll, wenn der Umsatz höher ist oder wenn die Geschäftsstruktur so ist, dass die Vorsteuererstattung erheblich ist.


Fazit

Ab 2025 sind Nichtansässige nicht mehr automatisch gezwungen, im kroatischen Mehrwertsteuersystem zu sein, aber die Wahl des Vermietungsmodells bestimmt direkt die steuerlichen Verpflichtungen.

Der größte Fehler ist, ohne klaren Steuerstatus und ohne Verständnis dafür zu arbeiten, welche Regeln gelten.

Wenn Sie Nichtansässiger sind und in Kroatien vermieten, prüfen Sie vor einer Entscheidung:

  • wie hoch Ihr tatsächlicher Umsatz ist
  • ob Sie ausschließlich über eine kroatische Agentur tätig sind
  • ob Sie eine EX-Nummer haben oder nicht

Eine richtig aufgestellte Geschäftsstruktur bedeutet weniger Verwaltung, weniger Risiko und langfristig sichereres Geschäft.