In den letzten Monaten tauchen immer häufiger Informationen über den sogenannten „OIB für Apartments“ auf. Obwohl der Begriff dramatisch klingt, handelt es sich in Wirklichkeit um die Einführung einer verpflichtenden Registrierungsnummer für jede Unterkunftseinheit, die zur Voraussetzung für die legale Bewerbung von Unterkünften in Kroatien wird.
Ziel dieser Änderung ist es nicht, Vermieter zusätzlich zu belasten, sondern Ordnung und eine klare Erfassung in ein System zu bringen, das jahrelang unzureichend verknüpft war.